Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, für die Stützmauer eine isolierte Abweichung nach § 23 Abs. 5 BauNVO zu erteilen. Die Mauer darf nicht höher als 80 cm sein, und an der nordwestlichen Seite mit 7,50 m Länge und an der südwestlichen Seite mit 9 m Länge errichtet werden.