Beschluss:

 

Die Festsetzung 9.4 wird unverändert mit der Formulierung „sockellose Zäune“ beibehalten.

                                                                                               

6:7 abgelehnt

Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer

 

 

Beschluss:

 

Die Festsetzung 9.4 wird wie folgt geändert:

Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind, dürfen nicht höher als 1,20 m sein und sind als sockellose Zäune auszubilden. Terrassentrennwände sind davon ausgenommen. Die Einfriedungen auf den Parzellen 54-56d entlang der Fläche nach 8.3 dürfen mit Sockel errichtet werden.

                                                                                    12:1 angenommen

Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Thenner-See-Straße zu ändern.

 

13:0 angenommen

Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans eine Auffüllung einer Fläche von 4 Metern an der Nordseite der Parzellen 46-51 und 1-4 nicht zulässig ist und die mittlere Grenzgaragenhöhe dort auf 3 Meter begrenzt wird.

                                                                                    13:0 angenommen

Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Thenner-See-Straße in der Fassung vom 13.05.2020 mit allen beschlossenen Änderungen.

                                                                                    13:0 angenommen

Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer

 

 


Anschließend übergibt Zweiter Bürgermeister Melerowitz die Sitzungsleitung zurück an Ersten Bürgermeister Straßer.