Sitzung: 18.05.2020 GRL/020/2020
Beschluss:
Die Festsetzung 9.4 wird unverändert mit der Formulierung „sockellose Zäune“ beibehalten.
6:7 abgelehnt
Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer
Beschluss:
Die Festsetzung 9.4 wird wie folgt geändert:
Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind, dürfen nicht höher als 1,20 m sein und sind als sockellose Zäune auszubilden. Terrassentrennwände sind davon ausgenommen. Die Einfriedungen auf den Parzellen 54-56d entlang der Fläche nach 8.3 dürfen mit Sockel errichtet werden.
12:1 angenommen
Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Thenner-See-Straße zu ändern.
13:0 angenommen
Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Änderung des Bebauungsplans eine Auffüllung einer Fläche von 4 Metern an der Nordseite der Parzellen 46-51 und 1-4 nicht zulässig ist und die mittlere Grenzgaragenhöhe dort auf 3 Meter begrenzt wird.
13:0 angenommen
Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Thenner-See-Straße in der Fassung vom 13.05.2020 mit allen beschlossenen Änderungen.
13:0 angenommen
Bei Nichtbeteiligung Art. 49 Abs. 1 GO 1. BGM Straßer
Anschließend übergibt Zweiter Bürgermeister Melerowitz die Sitzungsleitung zurück an Ersten Bürgermeister Straßer.