Sitzung: 30.11.2020 VG/005/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung beschließt folgende
Nachtragshaushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft
Wartenberg für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 8 der
Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern vom 17.10.1979 (GVBl.
S. 313) und Art. 41 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit vom
12.07.1966 (GVBl. S. 218) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der
Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht
geändert und bleibt daher bei 0,00 €.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei
0,00 €.
§ 4
Der
Gesamtbetrag der Verwaltungsumlage wird nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird nicht geändert.
§ 6
Diese
Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft.