Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt folgende

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern vom 17.10.1979 (GVBl. S. 313) und Art. 41 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit vom 12.07.1966 (GVBl. S. 218) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht geändert und bleibt daher bei 0,00 €.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert und bleibt daher bei

 0,00 €.

 

§ 4

Der Gesamtbetrag der Verwaltungsumlage wird nicht geändert.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird nicht geändert.

 

§ 6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2020 in Kraft.