Sitzung: 03.03.2021 MGRW/024/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Anwesend: 21
Beschluss:
1. Der Marktgemeinderat Wartenberg nimmt die Stellungnahmen der Energie Südbayern GmbH, der Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde und der Bayernwerk AG mit Informationen zur Kenntnis.
Abstimmung:
21:0 angenommen
2. Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes wird zur Kenntnis genommen. Der Plan wird folgendermaßen redaktionell geändert:
Die nachrichtliche Übernahme der Anbauverbotszone der Kreisstraße ED2 wird südlich der Straße am Ende der freien Strecke ergänzt.
Abstimmung: 21:0
angenommen
3. Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmung:
21:0
angenommen
4.
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes
wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmung: 21:0
angenommen
5. Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Der Plan wird im Bereich Burggraben redaktionell geändert:
Die nachrichtliche Übernahme des
Bodendenkmals „Burgstall“ wird an die aktuelle Fassung im Denkmalatlas
angepasst.
Abstimmung: 21:0
angenommen
6. Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmung:
21:0
angenommen
7. Die Stellungnahme des Landratsamtes Erding, FB 41, wird zur Kenntnis genommen. Die Planung im Bereich Burggraben wird bis zu Entscheidung über die Baugenehmigung zurückgestellt. Der Bereich Hochwasserschutz wird gesondert fortgesetzt.
Abstimmung:
21:0
angenommen
8.
Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde
wird zur Kenntnis genommen. Die Planung im Bereich Burggraben wird bis zu
Entscheidung über die Baugenehmigung zurückgestellt. Der Bereich
Hochwasserschutz bleibt davon unberührt.
Abstimmung: 21:0
angenommen
9. Die
Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht
veranlasst.
Abstimmung: 21:0
angenommen
10. Die Stellungnahme der Einwenderin 1 wird zur Kenntnis genommen. Der Plan wird folgendermaßen geändert:
• Das Mischgebiet östlich der Zustorfer Straße bleibt im Bereich, für den ein Vorbescheid für ein Doppelhaus erteilt wurde, erhalten und wird nicht in eine Grünfläche geändert.
• Auf dem
Flurstück 337 wird der Bereich, für den ein Vorbescheid für ein Doppelhaus
erteilt wurde, von der Hochwasserschutzfläche ausgenommen.
Abstimmung: 21:0
angenommen
11. Die
Stellungnahme der Einwender 2 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden
in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.
Abstimmung: 21:0
angenommen
12. Die Stellungnahme der Einwenderin 3 wird zur Kenntnis genommen. Die Planung im Bereich Burggraben wird bis zu Entscheidung über die Baugenehmigung zurückgestellt. Der Bereich Hochwasserschutz wird gesondert fortgesetzt.
Abstimmung:
21:0
angenommen
13. Die
Stellungnahme des Einwenders 4 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung
ist nicht veranlasst.
Abstimmung: 21:0
angenommen
14. Die
Stellungnahme der Einwenderin 5 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung
ist nicht veranlasst.
Abstimmung: 20:1
angenommen
15. Die
Stellungnahme des Einwenders 6 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung
ist nicht veranlasst.
Abstimmung: 21:0
angenommen
16. Der
Marktgemeinderat Wartenberg hat die aus den Beteiligungsverfahren der
Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange und
die im Übrigen erkennbar gewordenen Belange der 5. Änderung des
Flächennutzungsplans Wartenberg sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen
und Hinweise zur Kenntnis genommen und abgewogen und stellt die 5. Änderung des
Flächennutzungsplans Wartenberg in der Fassung vom 18.01.2021 einschließlich
der Begründung vom 18.01.2021 mit allen beschlossenen Änderungen fest.
Abstimmung: 21:0
angenommen