Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Langenpreising beschließt, das unter § 7 Abs. 3 der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung genannte Getränkegeld zu streichen.

 

Mehrheitlich abgelehnt 6:9

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die vorstehende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte) der Gemeinde Langenpreising (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung) zum 01.09.2021. Die Monatsgebühren werden zum 01.01.2022 bzw. 01.01.2023 erhöht.