Sitzung: 14.04.2021 WZV/004/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt folgende
Haushaltssatzung
des
Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe
für
das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 16 ff. der Verbandssatzung und der §§ 40 Abs. 1, 41 und
42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit
Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Wasserzweckverband
Berglerner Gruppe folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.520.180,00
€
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.066.200,00
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 1.362.720,00 € festgesetzt.
§ 3
Im Vermögenshaushalt werden keine Verpflichtungsermächtigungen
festgesetzt.
§ 4
a) Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
b) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.