Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

 

des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe

für das Haushaltsjahr 2021

 

 

Aufgrund der §§ 16 ff. der Verbandssatzung und der §§ 40 Abs. 1, 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt der Wasserzweckverband Berglerner Gruppe folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                       1.520.180,00 €

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                       2.066.200,00 €

ab.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.362.720,00 € festgesetzt.

 

 

§ 3

Im Vermögenshaushalt werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

 

§ 4

a) Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

b) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.