Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt gemäß Nr. 2 zu § 24 VVKommHV, dem überarbeiteten
und vorgelegten Finanzplan gem. § 24 KommHV-K als Anlage zur Haushaltssatzung
mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt gemäß Nr. 2 zu § 24 VVKommHV, dem überarbeiteten
und vorgelegten Finanzplan gem. § 24 KommHV-K als Anlage zur Haushaltssatzung
mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu.