Beschluss:
Haushaltssatzung
der
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den
Freistaat Bayern vom 17.10.1979 (GVBl. S. 313) und Art. 41 ff des Gesetzes über
die Kommunale Zusammenarbeit vom 12.07.1966 (GVBl. S. 218) erlässt die
Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.304.561,00 €
u n d
im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 171.500,00 €
ab.
§
2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§
3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§
4
a) Die
Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten
Bedarfs, der nach den Bestimmungen auf die Mitglieder der
Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf
2.730.061 € festgesetzt (Umlagensoll).
b) Für
die Bemessung der Umlage wird die Einwohnerzahl (nach dem Stand 30.06.2020)
herangezogen (Bemessungsgrundlage). Am 30.06.2020 hatte die
Verwaltungsgemeinschaft 11.399 Einwohner. Die Umlage pro Einwohner wird auf
239,50 € festgesetzt.
c) Die
Verwaltungsumlage ist jeweils mit ¼ der Gesamtsumme am 15.01., 15.04., 15.07.
und 15.10. zur Zahlung fällig.
§
5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
§
6
Diese
Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2021 in Kraft.
Wartenberg,
den Verwaltungsgemeinschaft
Wartenberg