Beschluss:
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, eine Ausschreibung für
festinstallierte RLT-Geräte für die gemeindlichen Einrichtungen – Haus für
Kinder, Krippe, Hort – und den Pfarrkindergarten durchzuführen sowie mit dem
Mittelschulverband die Installation derselbigen Geräte für die Grundschule
abzustimmen.
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, mobile Lüftungsgeräte zu
leasen bzw. mieten, sollte dies bis zur Fertigstellung der Installation der
Lüftungsanlagen aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sein.
Beide Beschlüsse werden mit 15 Ja-Stimmen und 0
Nein-Stimmen einstimmig beschlossen.