Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Langenpreising beschließt die folgende Satzung:

 

Hebesatzsatzung – Grund- und Gewerbesteuer –der Gemeinde Langenpreising

 

für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG und § 16 Abs. 1 und 2 GewStG i.V.m. Art. 22 Abs. 2 und 23 der Gemeindeordnung und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde folgende Hebesatzsatzung:

 

 

§ 1 Erhebungsgrundsätze

 

Die Gemeinde Langenpreising erhebt

 

a)

von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und

b)

 

.       eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

 

 

 

§ 2 Hebesätze

 

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

1.

Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)

340

v.H.

2.

Für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B)

340

v.H.

3.

Für die Gewerbesteuer auf

350

v.H.

 

 

 

§ 3 Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.