Sitzung: 12.10.2021 GRL/029/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Beschluss:
Der Gemeinderat Langenpreising beschließt die folgende Satzung:
Hebesatzsatzung – Grund- und Gewerbesteuer –der Gemeinde Langenpreising
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 GrStG und § 16 Abs. 1 und 2 GewStG i.V.m. Art.
22 Abs. 2 und 23 der Gemeindeordnung und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes
erlässt die Gemeinde folgende Hebesatzsatzung:
§ 1 Erhebungsgrundsätze
Die Gemeinde Langenpreising erhebt
a) |
von dem in ihrem Gebiet liegenden
Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und
b) |
.
eine
Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.
§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze
werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A) |
340 |
v.H. |
2. |
Für die bebauten und unbebauten Grundstücke
(Grundsteuer B) |
340 |
v.H. |
3. |
Für die Gewerbesteuer auf |
350 |
v.H. |
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.