Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Anwesend: 20

1.1 Beschluss:

 

Die Stellungnahmen des Landratsamtes Erding, SG 13 Abfallwirtschaft und der Gemeinde Langenpreising mit Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20

 

1.2 Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Der Plan wird folgendermaßen geändert:

 

·         Für die Trafostation wird eine eigene Fläche an der oben genannten Stelle festgesetzt (Fläche für Versorgungsanlagen)

Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20

 

1.3 Beschluss:

 

Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst. 

In die Grundstückskaufverträge für die beiden östlichen Parzellen wird die Verpflichtung aufgenommen, für die Wohnhäuser die Einhaltung der Richtwerte der TA Lärm unter Berücksichtigung benachbarter Gewerbebetriebe nachzuweisen.


Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20

 

 

1.4 Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Handwerkskammer wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20



1.5 Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Erding – Wasserrecht wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung werden die Ausführungen zur Niederschlagswasserentsorgung ergänzt. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20

 

 

1.6 Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20





1.7 Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Erding, Fachbereich 41 wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Abstimmung:                                       Ja 20  Nein 0 Anwesend 20

 

1.8 Beschluss:

 

Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. In die Begründung wird der Hinweis auf die notwendige Markierung mit Pflöcken übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.


Abstimmung:                                       Ja 19  Nein 1 Anwesend 20



1.9.

 

 

Behandlung:  

 

Versickerung von Niederschlagswasser

 

Der Einwender befürchtet, dass die Versickerung des Niederschlagswassers zu einer Erhöhung des Grundwasserstands in der Umgebung und zu Überflutungen von Kellern führt. Diese Frage wurde bereits für das Wohngebiet Wartenberg West II untersucht, das noch näher am Anwesen des Einwenders liegt als das Gebiet Kleinfeld West. Dazu wurden zwei Grundwassermessstellen eingerichtet, die seit August 2016 überwacht und ausgelesen werden. Die Gemeinde holt zu den Ergebnissen noch eine Stellungnahme des Gutachters ein, der die Messstellen eingerichtet hat und auch den Baugrund im Planungsgebiet untersucht hat. Die Stellungnahme wird in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

Schreiben vom 28. September 2017 zur 2. Flächennutzungsplanänderung

 

Grundsätzlich wird auf die Behandlung der Stellungnahme im Rahmen der 2. Flächennutzungsplanänderung verwiesen (Behandlung am 25. Oktober 2017 im Gemeinderat). Die Stellungnahme befasste sich vor allem mit dem Überschwemmungsgebiet der Strogen und der Aussage der Gemeinde, dass das Überschwemmungsgebiet nicht bis an das geplante Baugebiet (Kleinfeld West) reicht. Der Einwender stellte die damalige Ausdehnung des Überschwemmungsgebiets in Frage – die Einwände richteten sich vor allem gegen das Wasserwirtschaftsamt München. Inzwischen wurde das Überschwemmungsgebiet neu berechnet und im Jahr 2020 erneut vorläufig gesichert. Auch nach der neuen Berechnung reicht das Überschwemmungsgebiet der Strogen nicht an das Baugebiet heran.

Stattdessen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans von einem anderen Überschwemmungsgebiet betroffen, das ein hundertjährliches Hochwasser durch Ausuferung des Klinggrabens umfasst. Zur Beseitigung dieses Überschwemmungsgebiets sind Hochwasserschutzmaßnahmen geplant, für die derzeit ein Planfeststellungsverfahren läuft. Bis zur Beseitigung des Überschwemmungsgebiets wird die Bebauung im betroffenen Teil des Geltungsbereiches zurückgestellt.

 

Schreiben vom 22. Oktober 2017 zur 2. Flächennutzungsplanänderung

 

Dieses Schreiben befasst sich ebenfalls mit dem Überschwemmungsgebiet der Strogen. Auf die Ausführungen zum Schreiben vom 28. September 2017 wird verwiesen.

 

Schreiben vom 5. Februar 2017 zur 2. Flächennutzungsplanänderung

 

Grundsätzlich wird auf die Behandlung der Stellungnahme im Rahmen der 2.

Flächennutzungsplanänderung verwiesen (Behandlung am 27. Juni 2017 im Gemeinderat). Damals hat der Einwender auf ein im Auftrag des Marktes Wartenberg berechnetes faktisches Überschwemmungsgebiet des Klinggrabens hingewiesen, das bis zum Wohngebiet Kleinfeld West reicht. Da die Berechnung nicht durch Beobachtungen beim Hochwasser 2013 bestätigt werden konnte, wurde es damals nicht als Überschwemmungsgebiet betrachtet. 

 

Die darauffolgenden Untersuchungen zum Hochwasserschutzkonzept Pesenlern haben ebenfalls ergeben, dass Teile des Wohngebiets Wartenberg West in einem Überschwemmungsgebiet des Klinggrabens liegen. Da die Berechnungen auf dem digitalen Geländemodell aus dem Jahr 2012 beruhen, ist die erst später gebaute Richard-Engelmann-Straße im Wohngebiet Wartenberg West II und ihre mögliche Wirkung als Damm nicht berücksichtigt. Deshalb bestehen nach wie vor Zweifel, ob das Wohngebiet Kleinfeld West tatsächlich von einem hundertjährlichen Hochwasser betroffen wäre.

 

In der vorliegenden Planung wird das im Hochwasserschutzkonzept ermittelte Überschwemmungsgebiet trotzdem als Gegebenheit betrachtet. Der Bebauungsplan wird auf das Überschwemmungsgebiet ausgerichtet. Das Überschwemmungsgebiet bleibt so lange unbebaut, bis es mit Hochwasserschutzmaßnahmen beseitigt wurde. Für diese Maßnahmen läuft derzeit ein Planfeststellungsverfahren.

 

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Einwenders 1 wird zur Kenntnis genommen.

Zu den Auswirkungen des Baugebiets auf den Grundwasserstand holt die Gemeinde vor dem Satzungsbeschluss eine Stellungnahme des Bodengutachters ein, unter Berücksichtigung des Grundwassermonitorings in Wartenberg West II. Die Planung wird bei Bedarf an das Ergebnis angepasst.

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg billigt die Planfassung vom 04.01.2022 mit der Änderung zu Punkt 6 „Reine Kies- und Schotterflächen sind nicht zulässig. Naturnah angelegte Pflanzungen auf Magerstandorten sind davon nicht betroffen.“und beauftragt den Ersten Bürgermeister Pröbst mit der Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.