Beschluss:
1)
Die Gemeinschaftsversammlung stellt gem. Art. 102
Abs. 3 GO die Jahresrechnungen 2019 wie folgt fest:
2)
Die Gemeinschaftsversammlung stellt gem. Art. 102
Abs. 3 GO die Jahresrechnungen 2020 wie folgt fest:
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Beschluss:
1)
Die Gemeinschaftsversammlung stellt gem. Art. 102
Abs. 3 GO die Jahresrechnungen 2019 wie folgt fest:
2)
Die Gemeinschaftsversammlung stellt gem. Art. 102
Abs. 3 GO die Jahresrechnungen 2020 wie folgt fest:
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