Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

1)    Die Gemeinschaftsversammlung erteilt gem. Art. 102 Abs. 3 GO dem Gemeinschaftsvorsitzenden für die Jahresrechnung 2019 die Entlastung.

2)    Die Gemeinschaftsversammlung erteilt gem. Art. 102 Abs. 3 GO dem Gemeinschaftsvorsitzenden für die Jahresrechnung 2020 die Entlastung.

 


Der Gemeinschaftsvorsitzende Josef Straßer ist aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.