Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt gemäß Nr. 2 zu § 24 VVKommHV dem vorgelegten
Finanzplan gem. § 24 KommHV-K als Anlage zur Haushaltssatzung mit dem
zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu.
Beschluss:
Die
Gemeinschaftsversammlung stimmt gemäß Nr. 2 zu § 24 VVKommHV dem vorgelegten
Finanzplan gem. § 24 KommHV-K als Anlage zur Haushaltssatzung mit dem
zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu.