Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund des Art. 8 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern vom 17.10.1979 (GVBl. S. 313) und Art. 41 ff des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit vom 12.07.1966 (GVBl. S. 218) erlässt die Gemeinschaftsversammlung folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                            3.747.258,00    

u n d

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                               278.500,00    

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

a)  Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den Bestimmungen auf die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 3.124.758 € festgesetzt (Umlagensoll).

 

b)  Für die Bemessung der Umlage wird die Einwohnerzahl (nach dem Stand 30.06.2021) herangezogen (Bemessungsgrundlage). Am 30.06.2021 hatte die Verwaltungsgemeinschaft 11.446 Einwohner. Die Umlage pro Einwohner wird auf 273,00 € festgesetzt.

 

c)  Die Verwaltungsumlage ist jeweils mit ¼ der Gesamtsumme am 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10. zur Zahlung fällig.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Wartenberg, den                                                         Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg