Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

 

der Gemeinde Berglern

Landkreis Erding

für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Berglern folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.144.346,00 €

und im

 

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.009.477,00 €

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 2.200.000,00 € vorgesehen.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.151.800,00 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.