Sitzung: 19.05.2022 GRB/035/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Berglern
Landkreis Erding
für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Berglern folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
7.144.346,00
€ |
und im |
|
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
6.009.477,00
€ |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 2.200.000,00 € vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.151.800,00 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.
Januar 2022 in Kraft.