Beschluss:
Der Gemeinderat Berglern beschließt gemäß Nr. 2 zu § 24 VVKommHV, den Finanzplan als Anlage zur Haushaltssatzung mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm, abgedruckt auf den Seiten 291 bis 297, zuzustimmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Berglern beschließt gemäß Nr. 2 zu § 24 VVKommHV, den Finanzplan als Anlage zur Haushaltssatzung mit dem zugrundeliegenden Investitionsprogramm, abgedruckt auf den Seiten 291 bis 297, zuzustimmen.