Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

des Marktes Wartenberg (Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2022

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wartenberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.067.625,00 €

und im

 

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

9.844.730,00 €

ab.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.160.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 10.466.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        340 v. H.

b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                  340 v. H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                      350 v. H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.