Sitzung: 24.05.2022 MGRW/045/2022
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Wartenberg (Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wartenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
14.067.625,00 € |
und im |
|
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
9.844.730,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.160.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 10.466.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v. H.
b) Für die Grundstücke (Grundsteuer B) 340 v. H.
2. Gewerbesteuer 350 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.