Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen des Wasserzweckverbandes Berglerner Gruppe, der Energie Südbayern GmbH, der Freiwilligen Feuerwehr Wartenberg, der Bayernwerk Netz GmbH und des Landratsamtes Erding – Bodenschutz mit Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9  Nein 0 

 

 

 

 

Die Empfehlung zu Grenzabständen von Pflanzen entspricht der gesetzlichen Regelung des Art. 48 AGBGB (Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Zur Information sollte der Hinweis in die Begründung aufgenommen werden.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen.  Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9  Nein 0 

 

 

 

 

Das Baudenkmal ist im Bebauungsplan bereits nachrichtlich dargestellt. Der Hinweis auf die denkmalrechtliche Erlaubnispflicht für Bauvorhaben sollte in die Begründung aufgenommen werden. Da der Bebauungsplan kein qualifizierter Bebauungsplan ist, können keine Wohnhäuser im Freistellungsverfahren zugelassen werden, sondern erfordern ein Baugenehmigungsverfahren. Damit ist gewährleistet, dass die untere Denkmalschutzbehörde einbezogen wird und entsprechende Auflagen stellen kann.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9  Nein 0 

 

 

 

 

Die Müllabfuhr wird in der Regel nicht auf das Grundstück fahren. Eine Bereitstellung der Mülltonnen an der Straße ist deshalb notwendig. Der Hinweis zur Bereitstellung sollte in die Begründung übernommen werden.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Abfallwirtschaftsbehörde wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9  Nein 0 

 

 

 

 

Die Hinweise ergänzen die im Artenschutzgutachten vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen. Sie sollten zur Beachtung bei Baumaßnahmen in die Begründung aufgenommen werden.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9  Nein 0 

 

 

 

 

Das Grundstück hat eine Zufahrt zur Gemeindestraße. Die Gebäude liegen mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt – eine Feuerwehrzufahrt kann deshalb erforderlich sein. Da die Fläche für eine Zufahrt vorhanden ist und auch zur planungsrechtlichen Erschließung des Grundstücks bestehen bleiben muss, kann die brandschutzfachliche Erschließung im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden. Da der Bebauungsplan als einfacher Bebauungsplan kein Freistellungsverfahren ermöglicht, ist gewährleistet, dass für das Mehrfamilienhaus ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 9  Nein 0