Sitzung: 21.01.2020 GRL/004/2020
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat Langenpreising beschließt, Ersten Bürgermeister Dr. Deimel, Zweiten Bürgermeister Straßer und GRin Straßer aufgrund persönlicher Beteiligung vom Beschluss auszuschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für den Bebauungsplan Kreuzstraße 2. Änderung ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen um die Festsetzung 2.2 redaktionell zu ändern.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan Kreuzstraße 2. Änderung in der Fassung vom 09.01.2020 mit der Festsetzung 2.2 „Anzahl der Wohneinheiten 3 WE pro Einzelhaus …“ im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB erneut rückwirkend zum 16.10.2015 als Satzung.