Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Bayernwerk Netz GmbH, Pfaffenhofen, der Energie Südbayern GmbH, Erding, des Wasserzweckverbands Berglerner Gruppe, Wartenberg, der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG, Nürnberg und der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut mit Informationen zur Kenntnis.

 

2. Die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Der Plan wird folgendermaßen geändert: Die Mittelspannungsleitung wird im Plan nachrichtlich übernommen.

 

3. Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Der Plan wird folgendermaßen geändert:

Das Bodendenkmal wird im Plan nachrichtlich übernommen.

 

4. Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

5. Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

6. Die Stellungnahme der Kreisbrandinspektion wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen. In der Begründung werden außerdem Informationen zur vorhandenen Löschwasserversorgung und eine Erläuterung der erforderlichen Erreichbarkeit der Rettungswege ergänzt. Der Plan wird folgendermaßen geändert:

Der Bauraum im WA1 wird etwas nach Süden verschoben.

Zur Begrenzung der Wohnungszahl wird eine grundstücksflächenbezogene Festsetzung ergänzt.

 

7. Die Stellungnahme des Abfallwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Abfallentsorgung werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

8. Die Stellungnahme des Landratsamtes, SG 41-2 Technische Bauaufsicht/Bauleitplanung wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

9. Die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise und Vorgaben werden in die Begründung aufgenommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

10. Die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

 

11. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans Obere Römerstraße in der Fassung vom 08.01.2020 und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange.