Sitzung: 06.02.2023 MSV/016/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Die Verbandsversammlung des Mittelschulverbands beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Mittelschulverbandes Wartenberg für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V.m.
Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der
Mittelschulverband Wartenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.782.000,00 €
u n d
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.852.500,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind in Höhe von 850.000,00 € vorgesehen.
§ 3
Im Vermögenshaushalt werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
3.100.000,00 € festgesetzt.
§ 4
a) Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im
Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen
Bestimmungen auf die Mitglieder des Mittelschulverbandes umgelegt werden soll
(Verwaltungsumlage), wird auf 799.200,00 € festgesetzt (Umlagensoll).
b) Für die Bemessung der Umlage wird die
Schülerzahl herangezogen (Bemessungsgrundlage).
c) Die
Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2022 von insgesamt 288 Schülern (ohne
Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der
Schülerzahl beträgt der Beitrag je Schüler 2.775,00 €.
d) Die
Umlage für den Mittelschulverband ist jeweils mit ¼ der Gesamtsumme am 15.02.,
15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.