Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung des Mittelschulverbands beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

 

des Mittelschulverbandes Wartenberg für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der Art. 9 Abs. 7 Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Mittelschulverband Wartenberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                            1.782.000,00    

 

u n d

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                            1.852.500,00    

ab.

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 850.000,00 € vorgesehen.

 

§ 3

Im Vermögenshaushalt werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.100.000,00 € festgesetzt.

 

§ 4

a)  Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Mittelschulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 799.200,00 € festgesetzt (Umlagensoll).

 

b)  Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl herangezogen (Bemessungsgrundlage).

 

c)  Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2022 von insgesamt 288 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Beitrag je Schüler 2.775,00 €.

 

d)  Die Umlage für den Mittelschulverband ist jeweils mit ¼ der Gesamtsumme am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000,00 € festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.