Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung zur Abwägung an. Die Hinweise werden in die Begründung übernommen.
Der Plan wird geändert - es werden folgende Festsetzungen
aufgenommen:
• Gebäude sind bis 25 cm über dem Gelände konstruktiv so zu
gestalten, dass infolge von Starkregen oberflächlich abfließendes Wasser nicht
eindringen kann.
• Aus Geschossen, die durch infolge von Starkregen oberflächlich abfließendes Wasser überflutet werden können, müssen Fluchtmöglichkeiten in höhere Stockwerke oder Bereiche vorhanden sein.