Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Bauausschuss billigt die nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gefertigte Entwurfsplanung.
Der Planer wird mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begründung gemäß den gefassten Beschlüssen beauftragt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.