Beschluss:
Der Bauausschuss
billigt die nach Einarbeitung der beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
gefertigte Entwurfsplanung.
Der Planer wird mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Begründung gemäß
den gefassten Beschlüssen beauftragt.
Die Verwaltung wird
mit der Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3, 4 Abs. 2
BauGB beauftragt.