Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, für das Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer Windenergieanlage in Auerbach ein Ratsbegehren nach Art. 18a GO durchzuführen.

 

Als Tag der Abstimmung wird Sonntag, der 08.10.2023, festgelegt. Die erforderliche Zustimmung nach Art. 10 Abs. 2 GLKrWG ist beim Bayer. Staatsministerium des Innern einzuholen.

 

Gegenüber dem Bayer. Staatsministerium des Innern wird bestätigt, dass eine Beeinflussung der gleichzeitig stattfindenden Wahlen (Landtags- und Bezirkswahlen, ggf. Volksentscheid) nicht zu befürchten ist und dass die Durchführbarkeit der Abstimmung (Ratsbegehren) zusammen mit den weiteren Wahlen ist gewährleistet ist.

 

Die Fragestellung des Ratsbegehrens ist wie folgt formuliert:

 

„Sind Sie dafür, dass der Markt Wartenberg das eingeleitete Bauleitplanverfahren „Sondergebiet Windenergie Auerbach“ fortführt?“