Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 10, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt, die Geschwisterermäßigung wie bisher beizubehalten.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 21               Nein 0             Anwesend 21

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt, ab der zweiten Umbuchung eine Gebühr über 25,00 € zu verlangen.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 13               Nein 8             Anwesend 21

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt, die Gebühren künftig auf linearer Basis zu berechnen und zu erhöhen.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 11               Nein 10           Anwesend 21

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt, eine weitere Erhöhung der Gebühren um 17 % zum 01.09.2023.

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja 11               Nein 10           Anwesend 21

 

Folgende Satzungsänderung wird aufgrund der vorstehenden Beschlüsse beschlossen:

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg

(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung)

 

                                                                    Vom …..

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) geändert worden ist, erlässt der Markt Wartenberg folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung) vom 24.01.2022 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 4 vom 28.01.2022) wird wie folgt geändert:

 

 

1. § 3 wird wie folgt geändert:

 

Es wird folgender Absatz 7 eingefügt:

 

„(7) 1Für Buchungsänderungen nach Zustellung des Gebührenbescheids wird eine Änderungsgebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben. 2Die erste Buchungsänderung je Einrichtungsjahr ist gebührenfrei.“

 

 

2. § 9 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die monatliche Gebühr beträgt für den Betreuungszeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2024 bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von

 

Gebühr regulär ermäßigt gem. § 6 Abs. 2

 

1.    täglich 4 bis zu 5 Stunden                     278,- €                   222,- €

2.    täglich über 5 bis zu 6 Stunden              333,- €                   267,- €

3.    täglich über 6 bis zu 7 Stunden              389,- €                   311,- €

4.    täglich über 7 bis zu 8 Stunden              444,- €                   355,- €

5.    täglich über 8 bis zu 9 Stunden              500,- €                   400,- €

6.    täglich über 9 bis zu 10 Stunden            555,- €.                       444,- €“

 

 

3. § 10 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 4 erhält folgende Fassung:

 

„(3) Die monatliche Gebühr beträgt für den Betreuungszeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2024 bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von

 

 

 

Gebühr regulär ermäßigt gem. § 6 Abs. 2

 

1.    täglich 4 bis zu 5 Stunden                     146,- €                   117,- €

2.    täglich über 5 bis zu 6 Stunden              175,- €                   140,- €

3.    täglich über 6 bis zu 7 Stunden              204,- €                   163,- €

4.    täglich über 7 bis zu 8 Stunden              233,- €                   187,- €

5.    täglich über 8 bis zu 9 Stunden              263,- €                   210,- €

6.    täglich über 9 bis zu 10 Stunden            292,- €.                       233,- €“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.“

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung) mit den vorangegangenen Beschlüssen.