Sitzung: 17.05.2023 MGRW/061/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 10, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
Wartenberg beschließt, die Geschwisterermäßigung wie bisher beizubehalten.
Einstimmig beschlossen Ja
21 Nein
0 Anwesend
21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
Wartenberg beschließt, ab der zweiten Umbuchung eine Gebühr über 25,00 € zu
verlangen.
Mehrheitlich beschlossen Ja
13 Nein
8 Anwesend
21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
Wartenberg beschließt, die Gebühren künftig auf linearer Basis zu berechnen und
zu erhöhen.
Mehrheitlich beschlossen Ja
11 Nein
10 Anwesend 21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
Wartenberg beschließt, eine weitere Erhöhung der Gebühren um 17 % zum
01.09.2023.
Mehrheitlich beschlossen Ja
11 Nein
10 Anwesend 21
Folgende
Satzungsänderung wird aufgrund der vorstehenden Beschlüsse beschlossen:
„1. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes
Wartenberg
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung
– KiTa-Gebührensatzung)
Vom
…..
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS
2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91)
geändert worden ist, erlässt der Markt Wartenberg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten)
des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung –
KiTa-Gebührensatzung) vom 24.01.2022 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 4 vom 28.01.2022) wird wie folgt
geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
Es
wird folgender Absatz 7 eingefügt:
„(7) 1Für
Buchungsänderungen nach Zustellung des Gebührenbescheids wird eine
Änderungsgebühr in Höhe von 25,- Euro erhoben. 2Die erste
Buchungsänderung je Einrichtungsjahr ist gebührenfrei.“
2. § 9
wird wie folgt geändert:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(3) Die
monatliche Gebühr beträgt für den Betreuungszeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2024
bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von
Gebühr regulär ermäßigt gem. § 6 Abs. 2
1. täglich 4 bis zu 5
Stunden 278,- € 222,- €
2. täglich über 5 bis zu 6
Stunden 333,- € 267,- €
3. täglich über 6 bis zu 7
Stunden 389,- € 311,- €
4. täglich über 7 bis zu 8
Stunden 444,- € 355,- €
5. täglich über 8 bis zu 9
Stunden 500,- € 400,- €
6. täglich über 9 bis zu
10 Stunden 555,- €. 444,- €“
3. § 10
wird wie folgt geändert:
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
„(3) Die
monatliche Gebühr beträgt für den Betreuungszeitraum 01.09.2023 bis 31.08.2024
bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von
Gebühr regulär ermäßigt gem. § 6 Abs. 2
1. täglich 4 bis zu 5
Stunden 146,- € 117,- €
2. täglich über 5 bis zu 6
Stunden 175,- € 140,- €
3. täglich über 6 bis zu 7
Stunden 204,- € 163,- €
4. täglich über 7 bis zu 8
Stunden 233,- € 187,- €
5. täglich über 8 bis zu 9
Stunden 263,- € 210,- €
6. täglich über 9 bis zu
10 Stunden 292,- €. 233,- €“
§ 2
Diese
Satzung tritt am 01.09.2023 in
Kraft.“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippen und Kindergärten) des Marktes Wartenberg (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KiTa-Gebührensatzung) mit den vorangegangenen Beschlüssen.