Sitzung: 25.05.2023 GRB/045/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung
der Gemeinde
Berglern
Landkreis Erding
für das
Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde
Berglern folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
8.118.051,00 € |
und im |
|
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit |
4.728.400,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind in Höhe von 670.000,00 € vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird auf 4.615.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 450
v. H.
b) Für
die Grundstücke (Grundsteuer B) 450
v. H.
2. Gewerbesteuer 450
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
GR Heidenreich möchte seine Nein-Stimme in der Sitzungsniederschrift festgehalten haben.