Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Berglern

Landkreis Erding

für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Berglern folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.118.051,00 €

und im

 

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.728.400,00 €

ab.

 

 

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 670.000,00 € vorgesehen.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.615.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                 450 v. H.

b)    Für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                            450 v. H.

 

2.         Gewerbesteuer                                                                                               450 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.300.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.


GR Heidenreich möchte seine Nein-Stimme in der Sitzungsniederschrift festgehalten haben.