Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Berglern beschließt folgende Satzung:

 

Die Gemeinde Berglern erlässt aufgrund der Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und Art. 18 des Bay. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes und § 16 Abs. 1 und 2 des Gewerbesteuergesetzes jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung - folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Berglern (Hebesatzsatzung)

 

§ 1

Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Berglern (Hebesatzsatzung) vom 06.10.2016 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 39 vom 14.10.2016) wird aufgehoben.

 

§ 2

Diese Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.


GR Oberhofer möchte seine Nein-Stimme in der Sitzungsniederschrift festgehalten haben.