Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 10, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt, die monatliche Benutzungsgebühr bei bis zu drei Buchungstagen auf 44,00 € und bis zu fünf Tagen auf 60,00 € festzulegen

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja        13        Nein    8          Anwesend      21

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt, das Essensgeld wie folgt festzulegen:

 

1 Tag pro Woche        20,00 €

2 Tage pro Woche      40,00 €

3 Tage pro Woche      60,00 €

4 Tage pro Woche      80,00 €

 

Mehrheitlich beschlossen    Ja        12        Nein    9          Anwesend      21

 

Folgende Satzungsänderung wird aufgrund der vorstehenden Beschlüsse beschlossen:

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Marie-Pettenbeck-Schule (Grundschule) des Marktes Wartenberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung)

 

Vom ……

 

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) geändert worden ist, erlässt der Markt Wartenberg folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Marie-Pettenbeck-Schule (Grundschule) des Marktes Wartenberg Mittagsbetreuungsgebührensatzung) vom 15.12.2022 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 49 vom 23.12.2022) wird wie folgt geändert:

 

 

1. § 6 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2) Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt für die Betreuungszeit für den Besuch an

 

bis zu 3 Tagen/Woche                                                            44,00 Euro,

bis zu 5 Tagen/Woche                                                            60,00 Euro.“

 

 

2. § 7 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) 1Das Essensgeld ist in einem Betrag pauschal für jeden Monat (Monate September bis Juli des Folgejahres) zu entrichten. 2Die monatliche Pauschale beträgt bei Teilnahme am Mittagtisch bei einem

 

1.    Essen an 1 Tag/Woche                                                                20,00 Euro,

2.    Essen an 2 Tagen/Woche                                                            40,00 Euro,

3.    Essen an 3 Tagen/Woche                                                            60,00 Euro,

4.    Essen an 4 Tagen/Woche                                                            80,00 Euro.

 

3Am Freitag wird kein Mittagessen angeboten.“

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.“

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Marie-Pettenbeck-Schule (Grundschule) des Marktes Wartenberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) mit vorangegangenen Beschlüssen.