Sitzung: 17.05.2023 MGRW/061/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 10, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
Wartenberg beschließt, die monatliche Benutzungsgebühr bei bis zu drei
Buchungstagen auf 44,00 € und bis zu fünf Tagen auf 60,00 € festzulegen
Mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 8 Anwesend 21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
Wartenberg beschließt, das Essensgeld wie folgt festzulegen:
1 Tag pro Woche 20,00 €
2 Tage pro Woche 40,00 €
3 Tage pro Woche 60,00 €
4 Tage pro Woche 80,00 €
Mehrheitlich beschlossen Ja 12 Nein 9 Anwesend 21
Folgende
Satzungsänderung wird aufgrund der vorstehenden Beschlüsse beschlossen:
„1. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Marie-Pettenbeck-Schule
(Grundschule) des Marktes Wartenberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung)
Vom ……
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I),
das zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 91) geändert
worden ist, erlässt der Markt Wartenberg folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an
der Marie-Pettenbeck-Schule (Grundschule) des Marktes Wartenberg
Mittagsbetreuungsgebührensatzung) vom 15.12.2022 (veröffentlicht im
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wartenberg Nr. 49 vom 23.12.2022)
wird wie folgt geändert:
1. § 6 wird wie folgt geändert:
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die monatliche Benutzungsgebühr beträgt für die Betreuungszeit für
den Besuch an
bis zu 3 Tagen/Woche 44,00
Euro,
bis zu 5 Tagen/Woche 60,00
Euro.“
2. § 7 wird wie folgt geändert:
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) 1Das Essensgeld ist in einem Betrag pauschal
für jeden Monat (Monate September bis Juli des Folgejahres) zu entrichten. 2Die
monatliche Pauschale beträgt bei Teilnahme am Mittagtisch bei einem
1.
Essen an
1 Tag/Woche 20,00
Euro,
2.
Essen an
2 Tagen/Woche 40,00
Euro,
3.
Essen an
3 Tagen/Woche 60,00
Euro,
4.
Essen an
4 Tagen/Woche 80,00
Euro.
3Am Freitag wird
kein Mittagessen angeboten.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die vorstehende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsbetreuung an der Marie-Pettenbeck-Schule (Grundschule) des Marktes Wartenberg (Mittagsbetreuungsgebührensatzung) mit vorangegangenen Beschlüssen.