Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8, Anwesend: 21

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

des Marktes Wartenberg (Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Wartenberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.993.455,00 €

und im

 

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.166.175,00 €

ab.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.775.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 230.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a)     

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

450 v. H.

b)     

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

450 v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer

450 v. H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.