Sitzung: 13.06.2023 MGRW/062/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 8, Anwesend: 21
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Wartenberg beschließt folgende
Haushaltssatzung
des Marktes Wartenberg
(Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt
Wartenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
15.993.455,00 € |
und im |
|
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit |
12.166.175,00 € |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.775.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 230.000,00
€ festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) |
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
450 v. H. |
b) |
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) |
450 v. H. |
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2. Gewerbesteuer |
450 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.200.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.