Nachtrag: 13.06.2023

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Langenpreising beschließt folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Langenpreising (Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2023

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Langenpreising folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.493.030,00 €

und im

 

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

11.820.200,00 €

ab.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.700.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

8.170.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

a)     

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

440 v. H.

b)     

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

440 v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer

440 v. H.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000,00 € festgesetzt.

 

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.