Nachtrag: 13.06.2023
Sitzung: 20.06.2023 GRL/053/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Gemeinderat Langenpreising beschließt folgende
Haushaltssatzung
der Gemeinde Langenpreising
(Landkreis Erding) für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art.
63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Langenpreising folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage
beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im
Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
12.493.030,00
€ |
und
im |
|
Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit |
11.820.200,00
€ |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.700.000,00 €
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
8.170.000,00 €
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
a) |
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
440 v. H. |
b) |
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) |
440 v. H. |
|
|
|
2. Gewerbesteuer |
440 v. H. |
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 1.600.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.