Sitzung: 29.06.2023 GRB/046/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Hinweis an das Landratsamt:
Für den Fall, dass es sich um ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB handelt, möchte die Gemeinde erneut über das gemeindliche Einvernehmen entscheiden.