Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

Beschluss:

 

Der Teilabschnitt des Weidenwegs mit der FlNr. 1202/6 Gemarkung Berglern wird als beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg) gewidmet. Die Gemeinde Berglern ist Trägerin der Straßenbaulast.