Sitzung: 27.07.2023 GRB/047/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15
Beschluss:
Der Teilabschnitt
des Weidenwegs mit der FlNr. 1202/6 Gemarkung Berglern wird als beschränkt-öffentlicher
Weg (Fußweg) gewidmet. Die Gemeinde Berglern ist Trägerin der Straßenbaulast.