Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Anwesend: 16

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz im Kalkulationszeitraum bis 2026 auf 4 % festzulegen.

 

Der Marktgemeinderat beschließt die neu berechneten Gebührensätze gemäß der Kalkulation in Höhe von 

              71,50 € für Einzelgräber

            115,10 € für Familiengräber

            121,10 € für Urnenerdgräber

            224,10 € für Urnenwandgräber/Stelen

              30,30 € für Baumgräber und

            169,60 € für Ehrengräber/Gruft

 

pro Jahr ab dem In-Kraft-Treten der Gebührensatzung.