Sitzung: 25.10.2023 MGRW/066/2023
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, den kalkulatorischen Zinssatz im Kalkulationszeitraum bis 2026 auf 4 % festzulegen.
Der Marktgemeinderat beschließt die neu berechneten Gebührensätze gemäß der Kalkulation in Höhe von
71,50 € für Einzelgräber
115,10 € für Familiengräber
121,10 € für Urnenerdgräber
224,10 € für Urnenwandgräber/Stelen
30,30 € für Baumgräber und
169,60 € für Ehrengräber/Gruft
pro Jahr ab dem In-Kraft-Treten der Gebührensatzung.